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Pressemitteilungen, Bilddownload, Guidelines

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen, Presseinformationen, Bilder und Guidelines für Medienreisen der Regensburg Tourismus GmbH (RTG). 

 

Die Regensburg Tourismus GmbH (RTG) ist die offizielle Tourismusorganisation der Stadt  Regensburg. Gegründet im April 2005 arbeiten heute rund 35 Mitarbeiter:innen, unterstützt von 100 zertifizierten Gästeführer:innen, für Tourist:innen, Einheimische und Kund:innen der RTG. Mit den Bereichen Tourist-Information, Veranstaltungsmanagement und Marketing haben sie sich in den Jahren professionell aufgestellt. 

Bildschön - Fotodownloads

Regensburg Bilder

Pressemitteilungen

Guidelines für Medienreisen, Journalist:innen, Blogger:innen und Multiplikatoren

Guidelines

Sie planen eine Studien- oder Medienreise nach Regensburg und sind interessiert daran, die Stadt hautnah zu erleben und authentische Eindrücke zu sammeln? In diesen Guidelines finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Reise optimal vorzubereiten – von der Organisation bis hin zu praktischen Tipps für Ihren Aufenthalt vor Ort. Wir unterstützen Sie dabei, Regensburg aus einzigartigen Perspektiven zu entdecken und unvergessliche Inhalte zu erstellen.

Nachfolgend sind unsere Richtlinien, nach denen wir Studien- und Medienreisen planen und anbieten können.

 

Unterstützung durch die Regensburg Tourismus GmbH

Bei Ihrem Regensburg-Aufenthalt stellen wir für Sie Kontakte zu unseren lokalen nachhaltigen Partner:innen her und organisieren für Sie Stadtführungen, Besichtigungen sowie eine passende Unterkunft.

Gerne stellen wir Ihnen im Rahmen Ihrer Recherche eine umfangreiche Informationsmappe inklusive Stadtplan, individuellem Reiseplan und informative Printprodukte zur Verfügung.

 

Folgende Kosten übernehmen wir für Sie:

  • Übernachtungskosten für maximal 2 Nächte inkl. Frühstück (Auswahl des Hotels durch RTG)
  • Stadtführung/ Betreuung durch Guide
  • ein Mittagessen in der Historischen Wurstkuchl
  • ein gemeinsames Abendessen in einem Restaurant in der Altstadt mit einem Mitarbeitenden des Marketingteams der RTG oder Ihrem persönlichen Guide
  • Weitere Bausteine (z.B.: Schifffahrt, Museumseintritt) nach Absprache

Hinweis: Sollte das Abendessen ohne Begleitung durch einen Mitarbeitenden der RTG oder Guide stattfinden, übernehmen wir maximal 50€ pro Person der Restaurantrechnung.

 

Vorlauf

Bitte beachten Sie – auch im Sinne unserer Partner:innen – dass wir für jede Anfrage einen Vorlauf von mindestens vier Wochen benötigen, damit wir einen reibungslosen Ablauf Ihres Regensburg Aufenthaltes mit einem qualitätsvollen Reiseprogramm gewährleisten können.

 

Anreise & private Begleitpersonen

Wir bitten um Verständnis, dass wir Kosten für Ihre An- und Abreise sowie anfallende Kosten vor Ort für private Begleitpersonen nicht übernehmen können.

 

Veröffentlichung bei Medienreisen

Eine eigenständige Rückmeldung im Nachgang der Recherchereise über den vereinbarten Content setzen wir voraus. Wir behalten uns vor, im Falle einer unbegründeten Nicht-Veröffentlichung, die Kosten der Reise anteilig in Rechnung zu stellen.

Über die Nennung der Webseite tourismus.regensburg.de und/oder einer Verlinkung zu Facebook / Instagram freuen wir uns sehr.

 

Wir stehen für Vielfalt und Toleranz!

Die RTG ist eine weltoffene und tolerante Tourismusorganisation, die größten Wert auf ein vorurteilsfreies Miteinander unter allen Mitarbeitenden und Partnerbetrieben legt. Wir dulden keine Diskriminierung, Formen der Intoleranz und Gewalt bei der RTG. Wir lehnen jede Form von unsachlichen, pauschalen Anschuldigungen oder gar Beleidigungen ab!  

 

Das Marketing-Team der Regensburg  Tourismus GmbH steht Ihnen gerne per Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Download Guidelines DE
Download Guidelines EN

 

Stand 30.09.2024

Drehgenehmigungen

Dreharbeiten in Regensburg

Regensburg bietet für Dreharbeiten historische und moderne Kulissen. In der Stadt gibt es prominente Wahrzeichen wie die Steinerne Brücke, den Dom und die Porta Praetoria, aber auch viele malerische Plätze und Gassen.

Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich bleibend an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befinden, „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben  werden. Das Urhebergesetz nennt das „Panoramafreiheit“. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind und im Gemeingebrauch stehen.  Privates Gelände wie Privatwege und Parks gilt in diesem Fall als öffentlich, wenn es für jedermann frei zugänglich ist.

Die Panoramafreiheit gilt nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune und Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird. Die Panoramafreiheit gilt auch nur für die Außenansicht/Straßenfront  von Bauwerken und z.B. nicht für Innenhöfe, Innenräume oder Treppenhäuser. Zudem muss der Aufnahmeort allgemein zugänglich sein; eine Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegen sollte. Schließlich muss die Aufnahme von diesem Standpunkt aus ohne weitere Hilfsmittel (z.B. Leitern) möglich sein.                                                                 

Im Übrigen ist zu beachten, dass unabhängig vom Urheberrecht weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Aufnahme  entgegen stehen können wie z.B. bei Innenaufnahmen das Eigentumsrecht an Grundstücken mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen.

 

Kontakt und weitere Informationen: 
pressestelle@regensburg.de
Weitere Informationen

Aufnahmen in Gebäuden der Stadt Regensburg

Bei Aufnahmen in geschlossenen Räumen oder in umzäuntem Gelände muss jeweils der zuständige „Hausherr“ vor Beginn der Dreharbeiten um Erlaubnis gefragt werden. Wenn es sich um Gebäude der Stadt Regensburg handelt, kann die Hauptabteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit den Kontakt zu den Dienststellen und Ämtern herstellen sowie bei der Motivsuche behilflich sein.

Auch bei der Kontaktaufnahme zu anderen Dienststellen, wenn noch weitere Genehmigungen erforderlich sind, ist die Pressestelle Ihr Ansprechpartner.

 

Kontakt und weitere Informationen: 
pressestelle@regensburg.de
Weitere Informationen

Drohnenflüge

Alle Infos rund um Drohnenflüge über Regensburg

Bei dem Betrieb von Drohnen (unbemannte Luftfahrzeugsysteme - UAS) müssen die Regelungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (UAS-Regulation) beachtet werden.

Hierbei wird unterschieden zwischen dem Betrieb in der „offenen“ Kategorie, für den Sie keine Genehmigung einer Luftfahrtbehörde benötigen und dem Betrieb in der „speziellen“ Kategorie, für den Sie eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde benötigen.

Zuständige Luftfahrtbehörde für diese Genehmigung ist die Landesluftfahrtbehörde, in der Sie oder Ihr Unternehmen den Hauptwohn- bzw. Firmensitz haben, nicht der Ort, an dem der Drohnenbetrieb stattfindet. Einige Bundesländer, zu denen auch der Freistaat Bayern gehört, haben diese Zuständigkeit an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgegeben.

Drohnenbetreiber aus dem EU-Ausland, die über eine Genehmigung für die „spezielle“ Kategorie des Mitgliedsstaates verfügen, in dem sie als UAS-Betreiber registriert sind, müssen diese durch das Luftfahrt-Bundesamt bestätigen lassen, bevor der Drohnenbetrieb in dieser Kategorie in Regensburg möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass beim Drohnenbetrieb in der „offenen“ Kategorie wie auch in der „speziellen“ Kategorie die besonderen Betriebsbedingungen zu beachten sind, die für geografische UAS-Gebiete gelten. Diese sind in § 21h Abs. 3 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) festgelegt.

Bei Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie für den Einsatz einer Drohne benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese erhalten Sie im Sachgebiet Sondernutzung bei der Stadtkämmerei über die Mailadresse sondernutzung@regensburg.de

Auskünfte und Informationen zur Sondernutzungserlaubnis erhalten Sie über die Tel.-Nr. (0941) 507-7205 bzw. 507-7206.

 

Weitere Informationen

 

Ausnahmegenehmigungen

Wenn Sie für Dreharbeiten Ausnahmegenehmigungen brauchen, weil Sie mit Ihrem Auto in der Fußgängerzone oder im eingeschränkten Halteverbot parken müssen, oder wenn Straßen gesperrt werden sollen, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr.

 

Kontakt und weitere Informationen: 
ordnungsamt@regensburg.de
Weitere Informationen

Sondernutzung öffentliche Verkehrsflächen

Bei Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese erhalten Sie in der Abteilung Erschließungsbeiträge der Stadtkämmerei.

 

Kontakt und weitere Informationen: 
Seebauer.Peter@Regensburg.de
Muessig.Martin@Regensburg.de

Weitere Kontakte für Aufnahmen in und um Regensburg

Staatliches Bauamt - Dom St. Peter
poststelle@stbar.bayern.de
http://www.stbar.bayern.de/

 

Fürst Thurn und Taxis Gesamtverwaltung - Fürstliches Schloss Thurn un Taxis

gesamtverwaltung@thurnundtaxis.de
http://www.thurnundtaxis.de/

 

Verwaltung der Befreiungshalle Kelheim - Walhalla und Befreiungshalle

befreiungshalle.kelheim@bsv.bayern.de